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   BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73   

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https://dejure.org/1973,6683
BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73 (https://dejure.org/1973,6683)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1973 - 1 StR 405/73 (https://dejure.org/1973,6683)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1973 - 1 StR 405/73 (https://dejure.org/1973,6683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Rüge einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Unberechtigte Entnahmehandlung zum Nachteil der Konkursmasse durch einen Rechtsanwalt und Notar - Vorliegen einer echten fortgesetzten Handlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73
    Denn die Strafkammer hat jedenfalls nicht hinreichend belegt, durch welche Tätigkeitsakte des Angeklagten die lange Zeitspanne, die hier zwischen der letzten unberechtigten Entnahmehandlung zum Nachteil der Konkursmasse (am 22. November 1962) und der Vorlage der falschen Abrechnung (am 9. Oktober 1966) liegt, derart überbrückt worden ist, daß das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten noch als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 58, 113; BGHSt 4, 219, 220; BGH GA 1966, 208, 209).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73
    Denn die Strafkammer hat jedenfalls nicht hinreichend belegt, durch welche Tätigkeitsakte des Angeklagten die lange Zeitspanne, die hier zwischen der letzten unberechtigten Entnahmehandlung zum Nachteil der Konkursmasse (am 22. November 1962) und der Vorlage der falschen Abrechnung (am 9. Oktober 1966) liegt, derart überbrückt worden ist, daß das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten noch als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 58, 113; BGHSt 4, 219, 220; BGH GA 1966, 208, 209).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Ist auf diese Weise alles getan worden, damit die Beteiligten problemlos an dem Termin teilnehmen konnten, liegt jedenfalls kein Mangel in einem wesentlichen Punkt vor (vgl. BGH, Urt. v. 13. November 1973 - 1 StR 405/73).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Wird eine Hauptverhandlung an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal fortgesetzt, muß deshalb sichergestellt sein, daß solche Personen Ort und Zeit der Weiterverhandlung mindestens ohne besondere Schwierigkeiten erfahren können (BGH, Urt. vom 13. November 1973 - 1 StR 405/73).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78

    Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit der Verhandlung, bei

    Damit war, wie der Bundesgerichtshof in gleichartigen Fällen bereits entschieden hat, den an das Erfordernis der Öffentlichkeit zu stellenden Anforderungen ausreichend genügt (BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 405/73 -).
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